AGB

  1. Geltung

Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

  1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich. Der Zwischenverkauf der Ware ist vorbehalten. Alle in unserem Katalog, in unseren Preislisten und Sonderpreislisten genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, einer neuen Preisliste oder Austauschblättern zur Preisliste werden die jeweiligen alten Preise ungültig. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

  1. Lieferung/Preise

Lieferungen erfolgen gegen Berechnung der Versandkosten.
Ab 100,00 € Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb
Deutschlands.
Exportsendungen erfolgen frei deutsche Grenze, bzw. frei Haus unter Berechnung der anteiligen Zustellkosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach bestem Ermessen. Wünsche des Käufers können dabei berücksichtigt werden. Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Alle Sendungen reisen auf die Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Wir versichern jedoch jede Sendung für den Käufer ab einem Nettowarenwert über 750,00 €, wenn er dies nicht ausdrücklich ablehnt. Die Kosten der Transportversicherung in Höhe von 2 ‰ des jeweiligen Warenwertes werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Teillieferungen zur zügigen Abwicklung sind möglich. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Käufer berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktrittsrecht besteht erst nach Ablauf der Nachfrist. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. In Fällen höherer Gewalt wird unsere Lieferverpflichtung für die Dauer und im Umfang der Auswirkung ausgesetzt. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schäden durch Transport sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Schaden muss nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen und protokolliert werden. „Verdeckte“ Schäden sind uns innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung mitzuteilen.

Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen uns bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise.

  1. Rücksendungen

Die Rückgabe gekaufter Waren ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen Zustimmung möglich. Ohne unserer Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken. Rücksendungen an uns reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Für Waren, die auf dem Kulanzwege zurückgenommen werden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwertes, bzw. mindestens 15,00 €. Die Rücknahme von Arzneimitteln ist ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung bei Mängelrügen

Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweisliche, verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich mitteilt. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne das für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

  1. Zahlung

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen gültigen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  1. Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Bendorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Koblenz oder der Wohnsitz des Käufers.

  1. Datenschutzklausel

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundes-Datenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.

01/2018